Neu: 125er-Motorroller mit Autoführerschein fahren
Gute Nachrichten für Autofahrer: Seit Anfang 2020 können sie ihren Autoführerschein durch eine 13,5-stündige Schulung ergänzen und damit Motorräder und Roller bis 125 ccm fahren. Möglich wird das durch eine neue Führerscheinregelung, die am 31.12.2019 in Kraft trat. Mit wenig Aufwand also entspannt die steigenden Spritpreise umfahren – welche Voraussetzungen für den neuen Führerschein B196 nötig sind, erklärt Jan Breckwoldt, Geschäftsführer von Peugeot Motocycles.
Was ändert sich im Jahr 2020 für Besitzer des Führerscheins Klasse B? Seit dem 31.12.2019 können Besitzerinnen und Besitzer des Autoführerscheins der Klasse B vereinfacht eine Führerscheinerweiterung für leichte 125-er Roller und Motorräder erlangen.
Welche Voraussetzungen sind für den neuen Führerschein B196 nötig? Das Mindestalter für die Erweiterung der Klasse B mit der sogenannten Schlüsselziffer 196 beträgt 25 Jahre. Des Weiteren muss der Autoführerschein seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerin oder des Fahrers sein.
Was muss man für die Erweiterung des Führerscheins tun? Gesetzlich vorgeschrieben sind vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten à 90 Minuten in einer Fahrschule. Eine Prüfung ist nicht nötig. Die Erweiterung für Zweiräder bis 125 Kubikzentimeter wird anschließend in den bereits bestehenden Führerschein der Klasse B eingetragen. Nach circa 13,5 Stunden kann es also schon losgehen.
Welche Modelle gibt es? Ist die neue Führerscheinerweiterung in der Tasche, fehlt nur noch das geeignete Fahrzeug für den sommerlichen Zweiradtrip ins Blaue. Ein- und Umsteigern auf einen 125-er Roller empfiehlt Jan Breckwoldt: „Je nach Geschmack, kann ich als Einsteigermodell den Peugeot Django empfehlen. Neben dem farbenfrohen Design, bietet er geräumige Staufächer mit einem 12V-Anschluß für das Laden eines Mobiltelefons. Soll es sportlicher sein, ist der Speedfight der Klassiker in der Sportroller Fraktion. Kompakt und agil ist er bestens für Stadt und Überland geeignet.“
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